g_wappen

Gemeinde

St. Lorenzen

Öffentliche Veranstaltungen

Im Herbst 2013 wurde die Zuständigkeit für die Eignung der Veranstaltungsorte vom Land auf die Gemeinden übertragen. Dadurch sind seither der Bürgermeister und der Gemeindetechniker für die Überprüfung der Festplätze zuständig. Landauf landab ging daraufhin ein Aufschrei durch die Vereine, die verständlicher Weise den damit zusammenhängenden bürokratischen und finanziellen Mehraufwand kritisieren. Die Marktgemeinde St. Lorenzen hat sich zum Ziel gesetzt, die Vereine tatkräftig zu unterstützen und hat die Firma SECURPLAN aus Meran beauftragt, die Veranstaltungsorte im Gemeindegebiet zu erheben.

Folgende Checklisten können hilfreich sein für die Organisatoren, die Veranstaltungen zu planen und vorzubereiten:

Die Pläne und die für das Ansuchen um eine Veranstaltungslizenz notwendigen Formulare sind in dieser Rubrik abrufbar. Wird der Veranstaltungsort genau nach diesen Plänen eingerichtet, muss der Plan lediglich ausgedruckt und vom Veranstalter unterschrieben werden. Bei notwendigen Änderungen kann der Veranstalter diese Pläne als Grundlage verwenden und einen Techniker mit der Ergänzung und Abänderung beauftragen. Zudem müssen die Veranstalter für die elektrisch oder gasbetriebenen Geräte sowie für Zelte und Überdachungen entsprechende Konformitätserklärungen vorlegen:

  • Sofern die Veranstaltungen in festen Strukturen (Vereinshaus, Inso Haus, Markthalle, Roßbühel, Trejen) stattfinden und diese Anlagen nicht verändert werden, benötigt es keine zusätzlichen Konformitätserklärungen.
  • Für die Zeltüberdachung am Schulhausplatz in St. Lorenzen liegen die technischen Unterlagen im Gemeindeamt auf. Für zusätzliche Zelte und Überdachungen ist der Veranstalter verantwortlich. Kleine Zelte, so genannte „Gazebo“-Zelte, benötigen keine zusätzlichen Genehmigungen, müssen allerdings entsprechend den Anleitungen des Herstellers befestigt und mit Gewichten gesichert sein.
  • Sofern kleine elektrisch oder gasbetriebene Geräte verwendet werden, genügt die ursprüngliche Konformitätserklärung des jeweiligen Gerätes. Wenn Geräte zusammengeschlossen und als „neue“ Anlage eingerichtet werden, benötigt es dafür eine eigene Konformitätskerklärung. Wenn Geräte mit einer Leistung von über 35 kW verwendet werden, so ist ein zusätzliches Brandschutzprojekt notwendig.

Der Gemeindetechniker im Sinne des Art. 6 des L.G. 13/1992 “Bestimmungen über öffentliche Veranstaltungen”, Herr per.ind. Arnoldo Dantone, wird vor Beginn des Festbetriebes durch einen Lokalaugenschein vorort den eingerichteten Festplatz überprüfen. Im Falle einer negativen Überprüfung gilt die ausgestellte Lizenz als widerrufen.

Die Ausarbeitung der zur Verfügung gestellten Planunterlagen und der jeweilige Lokalaugenschein des Gemeindetechnikers wird von der Gemeinde finanziert. Für alle zusätzlichen technischen Spesen müssen die Veranstalter selbst aufkommen. Mit dieser Vorgangsweise bietet die Marktgemeinde St. Lorenzen den Veranstaltern eine bislang einzigartige Hilfestellung und bürokratische Erleichterung und nimmt damit wohl eine Vorreiterstellung in Südtirol ein.

Ansprechpartner: Joachim Knapp

Zuständig: Gemeindesteueramt und Lizenzamt

Formulare:

01.01.2022